Der praktische Gewinn liegt nicht an der Kasse, sondern dahinter: Ein Artikel, der im Laden über den Tresen geht, verschwindet im selben Moment aus dem Onlinebestand. Doppelte Pflege entfällt, Überverkäufe werden seltener.
Die rechtlichen Anforderungen sind kein Beiwerk
Kassensysteme unterliegen der Kassensicherungsverordnung: Jeder Vorgang muss über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert und unveränderbar aufgezeichnet werden. Dazu kommen die GoBD-Anforderungen an Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit sowie der DSFinV-K-Export für die Betriebsprüfung. Wir richten das ein und dokumentieren es so, dass es einer Prüfung standhält.
Hardware und Ausfallsicherheit
Bondrucker, Kassenlade, Scanner, Kundendisplay und Zahlungsterminal müssen zusammenspielen. Wir wählen die Geräte nach eurem Ablauf aus, nicht nach Katalog — und richten den Offlinebetrieb so ein, dass ein Netzausfall den Verkauf nicht stoppt.
Mehrere Standorte
Bei Filialen kommen Fragen dazu, die im Einzelbetrieb nicht auftauchen: getrennte Kassenabschlüsse, Umlagerungen zwischen Standorten, unterschiedliche Preise, Rechte je Filiale. Das gehört vor der Einrichtung geklärt.